OCULUS EXERCITUS - Fernspäher helfen! e.V.
Gemeinnütziger Verein

Ziele des Vereins:

Der Vereinszweck ist die Förderung der Soldaten- und Reservistenbetreuung nach
§52 Absatz 2, Nr. 23 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
- die unbürokratische, zeitnahe Hilfe/Unterstützung von Bundeswehr-Kameraden,
ehemalige und aktive, sowie deren Angehörige, welche unverschuldet in Not
geraten sind.
- das Sammeln von Spenden und Hilfsmitteln um die Vereinsziele zu erreichen,
- die Betreuung von Kameraden die hilfebedürftig sind,
- die Förderung des kameradschaftlichen Zusammenhalts innerhalb der Fernspäh-
Kameradschaft im Sinne einer aktiven Gemeinschaft der gegenseitigen Hilfe und
Unterstützung,
- die Schaffung und Unterstützung von Häusern (Haus der Veteranen) und
Einrichtungen (Aktiv-Gemeinschaft) zur Umsetzung der Ziele des Vereins, auch für
andere Veteranen- oder Reservistenkameradschaften
- die Pflege und den Erhalt der soldatischen Traditionen und der Geschichte der
Fernspähtruppe durch Sammlung und Bewahrung von Artefakten, durch welche die
Geschichte der Fernspähtruppe veranschaulicht wird,
- die Dokumentation der Geschichte der Fernspäheinheiten und Ihrer Einsätze,
- die Dokumentation und Bewahrung der Erinnerungen und Erzählungen der
Fernspähveteranen aus Ihrer akiven Zeit.

 Die Spenden werden zu 100% für die Ziele verwendet. 
 Außerdem gedenken wir damit vielen Generationen von Fernspäher und deren Einsatz. Wir zeigen damit, das wir

 - IN DER TRADITION DER FERNSPÄHER ZUSAMMENSTEHEN -

- UND  VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN -

Die Fernspäher als Spezialeinheit welche in kleinen Gruppen operiert, tief in feindlichen Gebieten, sind auf kameradschaftliche Teamarbeit angewiesen. Daraus entstand eine Gemeinschaft, 
welche weit über die Dienstzeit hinaus geht.

Der Grundgedanke von Fernspäher-helfen! e.V. entstand auch aus dieser tief verbundenen Gemeinschaft,
dem geleisteten Eid und dem §12 SG "Kameradschaft":
 Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. 
Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.

! Wir bekennen uns ausdrücklich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung 
des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland !